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Erstellt:05.08.2018
Aktualisiert:08.08.2020 Update
  

Mias Mörder ist entschuldigt

 

Abdul D.

 

 Hat Abdul D. das auch so gelernt? ,fragt die Stimme rhetorisch aus dem Off. Das erste deutsche Fernsehen hat mit dem zwangs­eingetriebenen Geld keine Kosten und Mühen gescheut und ein Team nach Afghanistan geschickt, um Mias Mörder zu entlasten. Und weil man trotz der ansonsten im ÖR gegenteilig kommunizierten Doktrin, der Islam sei die Religion des Friedens, natürlich genau wußte, wonach man suchte, wurde man auch umgehend fündig und stellte fest, daß Abdul ja eigentlich nur das getan hat, was ihm seine Religion vorschreibt und was man ihm dort wohl seit frühester Kindheit eingetrichtert hat, nämlich daß eine Frau, die ihren Besitzer ohne Erlaubnis verläßt und damit dessen Ehre verletzt, getötet werden muß.

Ein alter, runzliger Mann mit treuherzigem Hundeblick erklärt unschuldig in die Kamera hinein, daß ein Moslem nie und niemals einen Menschen töten dürfe. Schon im nächsten Satz sagt er, daß aber eine Frau, die eigenmächtig ihren Besitzer verläßt, selbstverständlich umgebracht werden müsse!

Aus westlicher Sicht mag das ein Widerspruch sein. Nicht jedoch im Islam, der praktisch nur aus solchen Widersprüchen besteht und überdies das Lügen erlaubt. So wurden beispielsweise die friedlichen Suren aus der Zeit Mohammeds in Mekka mit den gewalt­verherrlichenden Suren und den Tötungsbefehlen aus Medina überschrieben. Da Mohammed aber als „perfekt“ und „unfehlbar“ gilt, gelten im Islam sowohl die alten Suren, als auch neuen, obwohl sie sich direkt widersprechen.

Würde man nämlich zugeben, daß die neuen Suren die alten ersetzen, müßte man indirekt einräumen, daß Mohammed sich bei den alten Suren geirrt hat. Oder umgekehrt. Da sich ein unfehlbarer Prophet aber unmöglich irren kann, verrenkt man sich im Islam lieber das Hirn und genießt damit außerdem den Vorteil, sich aus dem riesigen Topf der Widersprüchlich­keiten im Koran stets das herausfischen zu können, was einem gerade paßt. So kommt es, daß Mohammedaner in einem Satz sagen können, man dürfe als Moslem nicht töten, um schon im nächsten das glatte Gegenteil zu behaupten.

Überhaupt gilt das von Mohammedanern gerne angeführte „Tötungsverbot“ aus Sure 5 Vers 32, welches dem Unkundigen die Friedfertigkeit der Religion beweisen soll, nur für Juden und schützt nur Menschen, die kein Unheil angerichtet haben. Bereits der nächste Vers 33 befiehlt, daß Menschen die Unheil anrichten (gegen Allah oder ungläubig sind), getötet oder gekreuzigt werden sollen. Das sollte man wissen für den Fall, mit einem Moslem darüber diskutieren zu müssen!

Ein anderer Ansatz, den offensichtlichen Widerspruch des alten Mannes zu erklären, wäre, indem man den Frauen das Menschsein abspricht. Und in der Tat gilt die Frau im Islam nicht gleich viel wie ein Mann. Sie hat weder dessen Rechte, noch darf sie über sich selbst entscheiden. Sie muß ihrem Besitzer unter allen Umständen gehorchen und ihm als „Saatfeld“ immer gefügig sein.

Eine Frau ohne männlichen Besitzer gibt es in islamischen Ländern nicht! Der Befehlshaber ist entweder der Mann, der Vater, der Bruder oder ein Onkel. Eine Frau ist im Islam niemals frei. Weder als Person, noch in ihren Entscheidungen. Die Freiheit der Frau im Islam geht immer nur so weit, wie sie ihr von ihrem Besitzer zugestanden wird, jedoch nicht weiter, als die Scharia erlaubt. Und damit sie, liebe Leser, sich selbst einschätzen können, müssen Sie wissen, daß eine entrechtete und unfreie muslimische Frau in der islamischen „Rangordnung“ trotzdem noch weit über den Schriftenbesitzern steht, womit Juden und Christen gemeint sind. Ungläubige haben gar die Rangordung von „Affen und Schweinen“.

Universumcenter Ulm

 

Wie auch immer. Abdul ist jetzt offiziell von der ARD entschuldigt. Der arme Junge konnte ja nicht anders. Das nennt man übrigens Kulturrelativismus. Dumm nur für die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunk­anstalten der Bundesrepublik Deutschland, daß man damit unfreiwillig eine jener unangenehmen Wahrheiten über den Islam ans Tageslicht befördert hat, die man sonst so gerne unterm Teppich hält. Das scheinen die Macher selbst erkannt zu haben und so besteht der ganze Rest der „Dokumentation“ aus dümmlichen Beschwichtigungen und peinlichen Relativierungen.

Es werden ständig junge „Flüchtlinge“ gezeigt, die von Sozialarbeitern eine „Ausbildung in westlicher Lebensweise“ erhalten und anschließend die an sie gestellten Fragen geradezu mustergültig beantworten: „Ja, eine Frau kann tun und lassen was sie will“, „Ja, wenn eine Frau nein sagt, dann heißt das auch nein“. Und so weiter und so fort.

Klick zum Vergrößern Der typische ARD-Konsument darf sich nach der Doku also entspannt zurücklehnen: Alles in Ordnung, alles ist gut. Daß diese jungen Männer mit großer Wahrscheinlichkeit aber nur sagen, wovon sie wissen, daß man es von ihnen hören möchte, darauf kommt der durchschnittliche und vom eigenständigen Denken völlig entwöhnte ÖR-Zuschauer eher nicht. Und man hat es auch tunlichst unterlassen, ihn darüber aufzuklären, daß sich eine fertig entwickelte Persönlichkeits­struktur nur äußerst schwer, falls überhaupt noch ändern läßt.

Kurzfristige „Umerziehungen“ durch Integrationskurse, wie sie in dieser scheinheiligen „Dokumentation“ gezeigt werden, sind schlichtweg unmöglich. Und so ist es mehr als wahrscheinlich, daß diese jungen Männer ihr islamisch-rückständiges Weltbild nicht nur weiter pflegen, sondern in ihrer geschlossenen Parallelwelt auch ihrem Nachwuchs vermitteln.

 Frauen, die ihre Männer verlassen, müssen laut Koran gesteinigt oder getötet werden!
Afghanischer Junge im Jahr 2018

 Fakten:  Laut einem Bericht der Rheinpfalz hat Abdul D. den Steuerzahler bis zu seiner Tat im Dezember 2017 rund 100.000 Euro gekostet. Im Schnitt also 5.300 Euro jeden Monat! Seit seiner Tat befindet sich Abdul D. in einer Haftanstalt. Die Kosten für einen Gefangenen betragen zwischen 120 und 200 Euro pro Tag, im günstigsten Fall also 3.600 Euro im Monat und 43.800 Euro im Jahr.

Im Jahr 2017 wurden von den Strafverfolgungs­behörden rund 290.000 Straftaten aufgeklärt, die von illegalen Einwanderern begangen wurde. Die Dunkelziffer dürfte exorbitant hoch sein, denn die Aufklärungsquote ist niedrig, die Polizei überlastet und unmotiviert, die Gefängnisse sind hoffnungslos überfüllt und die einheimische Bevölkerung hat resigniert, weil die Menschen sehen, daß ihre Anzeigen nichts bringen und selbst Intensivtäter und mutmaßliche Vergewaltiger statt in Untersuchungshaft gleich wieder nach Hause geschickt werden. 39.000 Einheimische wurden im Jahr 2017 nach dieser Statistik Opfer von Straftaten durch illegale Einwanderer, die nach geltender Rechtsordnung gar nicht in diesem Land sein dürften und von den politisch korrekten Medien fälschlicherweise „Flüchtlinge“ oder „Schutzsuchende“ genannt werden. Das sind über 100 deutsche Opfer jeden Tag und sechsmal mehr als in der umgekehrten Konstellation. Die durch „Schutzsuchende“ begangenen Straftaten sind dabei überdurchschnittlich oft Gewaltdelikte wie Körperverletzungen, Vergewaltigungen, Totschläge und Morde bzw. Mordversuche. 83 Menschen wurden 2017 von Ausländern umgebracht und diese Morde wurden von den Medien weitestgehend ignoriert .

In umgekehrter Täter-Opfer-Konstellation handelt es sich zumeist um politisch motivierte Straftaten oder sogenannte Propagandadelikte , die nicht unmittelbar gegen Leib und Leben gerichtet sind (sog. „Hatespeech“, Volksverhetzung, Schmierereien) und angesichts der an den Tag gelegten unvorstellbaren Rohheit mancher neuer Mitbürger auch nicht verwundern. Obwohl nicht vergleichbar, werden diese Äpfel von den grünlinks orientierten Mainstreammedien und dem Staatsfunk dennoch gerne mit den berühmten Birnen verglichen, um die horrende und zum Teil äußerst brutale Flüchtlings­kriminalität in der öffentlichen Wahrnehmung zu relativieren und den Deutschen Rassismus und Fremden­feindlichkeit anzudichten. Eine wegen ihres Kopftuches angeblich beleidigte Muslimin erfährt in Deutschland sehr viel mehr mediale Aufmerksamkeit als eine auf dem Friedhof vergewaltigte deutsche Rentnerin . Außerdem wird völlig unverblümt die Statistik gefälscht, indem alle nicht aufgeklärten Fälle politisch motivierter Straftaten automatisch der rechten Szene zugeordnet werden.

Katrin Göring-Eckardt-Langstrumpf

 

 Deutschland ist sicherer geworden.
Horst Seehofer 2018

Einzelfälle Juli 2018:

  • 6 Morde
  • 36 versuchte Tötungsdelikte
  • 19 Vergewaltigungen
  • 18 versuchte Vergewaltigungen
  • 484 Körperverletzungen

Nachtrag. Aus aktuellem Anlaß (Frau im Linienbus getötet)
ein paar weitere Beispiele afghanischer Bereicherungen

1. 30.04.2017 - Prien (Traunstein). Mord vor Supermarkt in Prien . Am Samstagabend, 29. April 2017, attackierte ein 29-jähriger Afghane eine 38-jährige Landsfrau im Ortsgebiet von Prien. Die Frau wurde dabei schwerstverletzt, sie erlag noch im Laufe des Abends Ihren Verletzungen. Einige Verletzungen wirkten, als habe er der Frau, die viel Blut verlor und noch auf dem Weg zum Krankenhaus gestorben ist, regelrecht den Kopf abtrennen wollen, sagt ein Polizist vor dem Landgericht Traunstein.

2. Der 24-jähriger »Zwickauer« Mokhtar H. , der seine 21-jährige afghanische Ehefrau im Juli 2019 in Dortmund mit 76 Messerstichen getötet hat und dann die Leichenteile in einem Koffer weggebracht und in einer Garage in Lütgendortmund entsorgt hat. Urteil: Totschlag.

3. Der 39 Jahre alte Afghane Abdul Munir L. , der seine schwangere Frau in einer Frankfurter Asyl-Unterkunft heimtückisch getötet hat. Die 30 Jahre alte Frau lag auf dem Bauch im Bett und ihr Mann kniete auf ihrem Rücken. Dabei drückte er das Gesicht seiner Frau so lange in ein Kopfkissen, bis sie erstickte.

4. „Ihr Gesicht war komplett zerschnitten“. Im November hatten sich Maryam (26) und Ghafur M. (31) getrennt. Am 1. Weihnachtstag 2019 besuchte die Mutter ihren Noch-Ehemann in Idstein (Rheingau-Taunus) – dann eskalierte die Situation. Als die Polizei kurz darauf eintraf, lag die junge Frau tot in einem Innenhof! Zeugen: „Wir haben aus dem Fenster gesehen, wie er auf ihr saß, sie an den Haaren hochgerissen hat, ihr die Kehle durchschneiden wollte.

5. Weil sich seine Frau (30) von ihm getrennt und angeblich Kontakte zu anderen Männern hatte, soll ein Afghane (33) die Mutter der zwei gemeinsamen Kinder (12/15) umgebracht haben. Staatsanwalt Christoph Mackel wirft dem Angeklagten vor, am 31. Januar die 30-Jährige in ihrer Wohnung in Minden mit Messerstichen lebensgefährlich verletzt zu haben. Als die Frau sterbend auf dem Boden lag, soll der 33-Jährige das Opfer noch mit einem Stoffband stranguliert haben.

6. Eine vierfache Mutter ist in der Heinrichstraße in Flensburg am Donnerstag (11.04.2019, Red.) gegen 8.25 Uhr einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen. Ihr 42 Jahre alter Mann soll die 39-Jährige tätlich angegriffen und dabei so schwer verletzt haben, dass sie starb, wie die Polizei mitteilte. Beide sollen nach Angaben der Staatsanwaltschaft 2015 von Afghanistan nach Deutschland gekommen sein. Seit 2016 lebten sie in Flensburg.

7. Preetz (Kreis Plön) 11.04.2019
Es ist eine grausame Bluttat, die Afghane Wais S. (24) der Polizei gestand: Er gab zu, Jana M. (36) in Preetz (Schleswig-Holstein) erstochen zu haben. Er soll während der Messer-Attacke auf die zweifache Mutter, mit der eine Beziehung gehabt haben soll, unter Wahnvorstellungen gelitten haben. Damit dürfte der Flüchtling nicht schuldfähig sein. Die Staatsanwaltshaft hat deshalb am Mittwoch beantragt, den Untersuchungshaftbefehl in einem Unterbringungsbefehl umzuwandeln und Wais in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.

8. Freiberg (Sachsen) 19.05.2020. Das Amtsgericht Chemnitz erließ heute Haftbefehl gegen einen Mann (39), der dringend tatverdächtig ist, am Dienstag (19. Mai) eine Frau (33) in der Straße der Einheit erstochen zu haben. Nachbarn hatten gegen 21.20 Uhr den Notruf gewählt, weil sie Schreie in der Wohnung nebenan gehört hatten. Alarm. Blaulicht. Sirenen. Als die Beamten und Rettungkräfte vor Ort sind, entdecken sie eine leblose Frau. Der Notarzt kann nur noch ihren Tod feststellen. Schnell ist klar: Die Afghanin ist Opfer eines Verbrechens geworden. Der mutmaßliche Killer behauptet jedoch „seine Frau habe sich die tödlichen Verletzungen selbst zugefügt“, so Staatsanwältin Ingrid Burghardt.

9. Plattling 06.08.2020
Frau in Plattling erstochen - Verdächtiger war ihr Lebensgefährte. [...] Die Kriminalpolizei Deggendorf führt die Ermittlungen in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Deggendorf. Der Tatverdächtige, ein afghanischer Staatsangehöriger, wird im Laufe des Freitags der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Deggendorf vorgeführt. Die Obduktion der Toten findet am Freitag im Institut für Rechtsmedizin der LMU München statt.

10. Oldenburg 13.08.2020
Können Kinder DIESES Grauen verarbeiten? Vor ihren Augen schlug der Vater die Mutter tot – das Gesicht bis zur Unkenntlichkeit entstellt. Eine Nachbarin sagte über die Bluttat an der Frau aus Afghanistan : „Ich hörte ein dumpfes Schlagen und helles Wimmern. Mein Gott, es hörte nicht auf.“ Die ganze Geschichte mit BILDplus.

11. Cottbusser Stadtteil Neu Schmellwitz. 16.05.2020
Er stach immer wieder auf seine Ehefrau ein. Als sie aus der Wohnung flüchtete und auf ein Vordach sprang, verfolgte er sie, attackierte sie weiter mit dem Messer. Dann warf er sie auf die Eingangstreppe des Hauses und schlug ihren Kopf mehrmals auf die Stufen. Sein Motiv: Er war verärgert, weil sie ihn beleidigt habe! Am Mittwoch begann vor dem Landgericht Cottbus der Prozess um den grausamen Mord an Nahid Z. (28), den die gemeinsamen Kinder (10, 6 und 3) mitansehen mussten. Der afghanische Ehemann Burhan Z. (32) gestand: „Ja, ich habe meine Frau getötet“.

Diese kleine Beispielsammlung beschränkt sich ganz bewußt nur auf afghanische Täter, weil die oben geschilderte Tat von einem Afghanen begangen wurde. Leider erweckt sie dadurch den Eindruck, wie man mir schrieb, insbesondere Afghanen neigten zu dieser brachialen Art, ihre Beziehungsprobleme endgültig zu lösen. Dieser Eindruck ist falsch, denn die anachronistische muslimische Antikultur namens Islam ist natürlich allen bekennenden Mohammedanern aus allen 57 islamischen Ländern gemein, egal, ob es sich um Türken, Iraner, Iraker, Pakistaner, Libyer oder Muslime von sonst wo her handelt.

Das soll nicht heißen, daß es nicht auch nichtmuslimische Männer gibt, die ihre Frauen umbringen, sondern es soll lediglich zeigen, daß der Mord zur »Wiederherstellung der Ehre« Teil der Kultur in den Herkunftsländern mohammedanischer Männer ist und diese Männer diese Anti (-christliche) Kultur im bis dato zivilisierten Westen zunehmend etablieren, je mehr von ihnen hier einreisen, sich fortpflanzen und ebendiese Kultur in den expandierenden und weitestgehend abgeschlossenen Gegengesellschaften pflegen und an die jeweils nächste Genertaion weitergeben. Deswegen wird sich das Problem keineswegs mit der Zeit von selbst lösen, wie die Anhänger des Multikulturalismus glauben, sonden sich durch selbstgewählte soziale Segregation, religiöse Fanatisierung und Metastasierung der Kalifate zunehmend verschärfen. Oder anders ausgedrückt: „Wer halb Kalkutta aufnimmt, hilft nicht etwa Kalkutta, sondern wird selbst zu Kalkutta!“ (Peter Scholl-Latour, 1924-2014).

Der Junge im Video oben hat es deutlich ausgesprochen: „Frauen, die ihre Männer verlassen, müssen laut Koran gesteinigt oder getötet werden!“. Daher hier noch einmal der Unterschied zwischen einem Ehrenmord und einer Beziehungstat, da die Presse diesen Unterschied aus Gründen der politischen Korrektheit niemals bennennt. Man kann Frauen nur eindringlich davor warnen, sich auf Beziehungen mit Männer aus diesem Kulturkreis einzulassen.

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