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1. Beschneidungen in Deutschland: Argumente"Ein deutscher Richter soll doch lieber das Maul halten, statt das Kindeswohl als Argument gegen die Beschneidung anführen, solange durch den Alkohol- oder Nikotinmissbrauch werdender Mütter lebenslang geschädigte Kinder zur Welt kommen" (Andreas Nachama, Rabbiner).
Der Unterschied nennt sich Vorsatz. Bei Schädigungen durch Alkohol, Nikotin oder durch andere Ursachen des alltäglichen Lebens geschieht das in der Regel nicht vorsätzlich, sondern durch Unaufmerksamkeit, Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit, Gedankenlosigkeit oder einfach auch Dummheit. Aber nicht vorsätzlich, wie das bei Beschneidungen der Fall ist. Nichtsdestotrotz können aber selbstverständlich auch fahrlässige Körperverletzungen angezeigt werden! Ebenso ist es einem verletzten oder geschädigten Kind mit guten Chancen möglich, auch seine eigenen Eltern zu verklagen. Dann dürfen die Christen auch keine kleinen Kinder konfirmieren. Bei der Konfirmation oder der Kommunion sind die Kinder in einem Alter, in dem sie zumindest ansatzweise in der Lage sind, zu begreifen, was da überhaupt geschieht. Zudem werden bei diesen Ritualen dem Kind weder Schmerzen noch irreperable körperliche Schäden zugefügt, wie das bei der Beschneidung der Fall ist. Schlußendlich werden die Kinder gefragt und es wird nicht einfach gemacht. Und was ist mit Ohrlöchern? Die meisten Ohrlöcher werden bei Kindern sicher auf deren eigenen Wunsch hin und deshalb in fortgeschrittenem Alter gestochen. Die Zahl der Eltern, die ihren Kindern im Säuglings- oder Kleinkindesalter Ohrlöcher stechen lassen, dürfte sehr begrenzt sein und in diesen Fällen handelt es sich selbstverständlich ebenfalls um eine Körperverletzung. Nur hat bisher wohl noch kein Gericht darüber entscheiden müssen, weil noch kein Kind seine Eltern straf- oder zivilrechtlich dafür zur Verantwortung gezogen hat. So wie offenbar bisher noch kein jüdisches oder muslimisches Kind seine Eltern wegen der Beschneidung belangt hat. Was für eine Aufregung wegen diesem unnützen Stück Haut!
Dieses unnütze Stück Haut ist nicht unnütz, wie uns
Wikipedia erklärt: Das Beschneiden lassen der Kinder steht unter dem Schutz der Religionsfreiheit Die Freiheiten enden in unserem Rechtsstaat prinzipiell dort, wo die Rechte der anderen verletzt werden. Konkret endet die Religionsfreiheit der Eltern also dort, wo die Rechte der Kinder beginnen. Und die Rechte der Kinder werden bei einer Beschneidung nicht nur in einem Grundrecht tangiert, sondern in dreien: Dem Recht auf Menschenwürde, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und - wohlgemerkt - dem Recht auf freie Religionsausübung. Letzteres weil der beschnittene Penis ein religiöses Symbol ist, welches wie ein Brandzeichen nie wieder entfernt werden kann. Das Kind läuft also den Rest seines Lebens mit einem religösen Symbol durch die Gegend, was sehr wohl eine massive Einschränkung der Religionsfreiheit darstellt. Dann ist Impfen auch eine Körperverletzung Die Impfung ist medizinisch indiziert und dient dem Wohle des Kindes und bei besonderen Krankheiten auch dem Wohl der ganzen Bevölkerung. Zumindest gilt das für die empfohlenen Impfungen und ist streng wissenschaftlich erforscht und gesetzlich sowie gesellschaftlich anerkannt. In Deutschland gibt es übrigens derzeit keine Impfpflicht. Die Beschneidung hat gesundheitliche Vorteile ähnlich wie Impfungen Die gesundheitlichen Vorteile einer Beschneidung mögen in früheren Zeiten unter schlechten hygienischen Bedingungen ein tragfähiges Argument gewesen sein. Hier in Deutschland gibt es aber Wasser und Seife. Daß die Beschneidung angeblich die Übertragung von Aids verhindert, ist blanker Unsinn und etwaige Statistiken, die das belegen sollen, sind wohl eher dahinhgehend zu deuten, daß in Kulturen, in denen beschnitten wird, bestimmte Sexualpraktiken, bei denen das Verletzungsrisiko höher ist, streng verboten sind. Es ist nur ein klitzekleiner Eingriff, was soll die Aufregung? Es geht in der Diskussion nicht um den Eingriff als solchen, sondern um dessen Folgen. Würde man das Argument gelten lassen, es wäre ja nur ein kleiner Schnitt, dann könnte man jemandem auch das Trommelfell entfernen lassen oder eine Artie durchtrennen. Das soll kein Vergleich sein, sondern illustrieren, daß auch kleine Eingriffe große Wirkungen haben können. Ein kleiner Stein im Getriebe einer Maschine kann eine ganze Firma für Wochen oder für immer außer Gefecht setzen. Die Folgen des klitzekleinen Eingriffs einer Beschneidung sind, daß der Mann eines Teils seines Geschlechtsteils beraubt wird und damit sein Leben verbringen muß ob er will oder nicht. Das ist ein riesiger Eingriff in die Selbstbestimmung. Wir machen das schon seit 3700 Jahren so und es ist unsere religiöse Pflicht. Nur weil man etwas schon lange so macht, muß man es nicht immer so weitermachen. Die Christen haben früher Hexen verbrannt und Teufel ausgetrieben. Die Christen haben das überwunden, dann können die Juden und Muslime das auch. Die Beschneidung dient dem Wohle des Kindes, weil ein unbeschnittenes Kind ausgegrenzt wird. Das ist kein Argument, denn es liegt ja in der Hand der Juden und Muslime selbst, wenn sie nichtbeschnittene Juden und Muslime ausgrenzen. Man kann nicht einen Nachteil als Argument geltend machen, für welchen man selbst verantwortlich ist. Erst durch die Beschneidung werden wir von Gott akzeptiert und gehen ein Bündnis mit ihm ein Was für ein Gott soll das sein, der seine Geschöpfe erstens nicht so liebt, wie er sie erschaffen hat und zweitens kleinen Kinden so eine schmerzhafte Prozedur abverlangen will? Sollte es so einen unbarmherzigen Gott geben, legte ich keinen Wert darauf, von ihm akzeptiert zu werden oder gar ein Bündnis mit ihm einzugehen. Durch die Beschneidung wird ein Junge erst zum Mann. Das Argument schreibe ich hier nur der Vollständigkeit halber hier hin, weil mir auch das schon zu Ohren gekommen ist. Ein Gegenargument erübrigt sich wohl für diesen archaischen Unsinn. Wenn die Beschneidung nicht legalisiert wird, wird das künftig in Hinterzimmern gemacht. Von Amateuren unter unhygienischen Bedingungen und zum Schaden der Kinder. Mit diesem Argument müßte man beispielsweise auch Heroin im Supermarkt anbieten . Außerdem werden Beschneidungen auch heute bereits zu einem großen Teil unter unhygienischen Bedingungen und von medizinischen Laien mit der freien Hand (und mit dem Mund, wodurch es schon zu tödlichen Infektionen kam!) durchgeführt. Meist auch ohne jede Betäubung, weil der Einsatz von Betäubungsmitteln bei Säuglingen und Kleinkindern riskant ist. Befürworter der Beschneidung behaupten übrigens, Säuglinge empfinden keinen Schmerz. Das ist schlichtweg falsch.
2. Beieinträchtig von Rechten, wenn Beschneidungen legalisiert würden
3. Antwort von Frau Leutheusser-Schnarrenberger vom 25.07.2012Am 19.07.2012 hat das Parlament einen Entschließungsantrag angenommen, nachdem die Regierung zügig ein Gesetz vorlegen soll, um Beschneidungen in Deutschland rechtssicher zuzulassen. Am selben Tag habe ich ein Protestschreiben per E-Mail an unsere Justizministerin geschrieben. Am 25.07.2012 kam dann die Antwort. Zu dem Zeitpunkt war die Diskussion um das Urteil des Kölner Landgerichts schon fast einen Monat im Gange und die Justizministerin hätte wahrlich Zeit gehabt, sich hinreichend zu informieren. Ihre Antwort ist aber leider ernüchternd und zeugt entweder von absolutem Nichtwissen oder dem Vorsatz, Bedenken in der Bevölkerung durch gezielte Desinformation zu zerstreuen. Man bekommt auch leicht den Eindruck, Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat schlicht und ergreifend die faulen Scheinargumente abgeschrieben, die man ihr von Seiten der Kirchenlobby vorgelegt hat. Hier die Antwort und meine Kommentare jeweils darunter.
LH-S:
Sehr geehrter Herr Wacker, Wie Sie sicher wissen, ist diese Prozedur im jüdischen und muslimischen Glauben und bei einigen christlichen Gruppen ein seit mehreren Jahrhunderten praktizierter Brauch. Im Falle des Judentums ist eine Beschneidung bis zum achten Lebenstag sogar ein integraler und zwingender Bestandteil der Religionsausübung. Laut Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation sind ca. 33% der männlichen Weltbevölkerung beschnitten. Die Religionsfreiheit (Art. 4 GG) und das Erziehungsrecht der Eltern (Art. 6 Abs. 2 GG) sind hoch bedeutsame verfassungsrechtliche Güter. Sie erlauben in gewissen Fällen auch, dass in die körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) von nicht zustimmungsfähigen Kindern eingegriffen werden kann. WW: Das ist richtig, Frau Leutheuser--Schnarrenberger. Die ganze Wahrheit lautet aber, daß diese Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit nach dem Strafrecht und dem BGB nur dann zulässig sind, wenn sie dem Wohle des Kindes dienen. Das ist aber nach gängiger Rechtsmeinung wie ich mir habe sagen lassen nur dann der Fall, wenn der Eingriff a) medizinisch indiziert ist und dem b) Kindeswohl dient. Religös motivierte Beschneidungen sind gerade nicht medizinisch indiziert und ob sie angesichts der Gefahr von Komplikationen, der erheblichen Schmerzen und den späteren Beeinträchtigungen dem Kindeswohl dienen, wage ich zu bezweifeln. LH-S: Die Abwägung dieser Verfassungsgüter wird in diesem Fall auf Grund der hohen Sensibilität durch den Gesetzgeber durchgeführt. Der Staat tut in einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Gesellschaft gut daran, diese Verfassungsgüter bestmöglich in Einklang zu bringen.
WW:
Es gibt hier gar nichts abzuwägen, denn das haben die Väter des Grundgesetzes
bereits getan und das spiegelt sich nicht zuletzt auch in der Reihenfolge der Grundrechte
wieder. Bereits in Artikel 2 GG heißt es in Satz 1, daß jeder das Recht auf die freie
Entfaltung seiner Persönlichkeit hat (wozu auch die Religionsausübung
nach Artikel 4 gehört) aber: soweit er nicht die Rechte anderer verletzt. Nun wäre
aber eine medizinisch nicht notwendige Operation eine Verletzung des Rechts des Kindes
auf körperliche Unversehrtheit und der freien Entfaltung der
Persönlichkeit der Eltern hiermit die Grenze gesetzt. Bisher hat man das im
Bundesinnenministerium offensichtlich genau so gesehen und bis
zum 27.07.2012 konnte man deshalb dort lesen: LH-S: Es wäre jedoch ein verheerendes Zeichen für die jüdische und muslimische Bevölkerung in Deutschland und weltweit, wenn der Eindruck entstünde, dass gerade in Deutschland wichtige und althergebrachte Teile der Religionsausübung vieler Millionen Bundesbürger nicht mehr gewährleistet würden. WW: Ein verheerendes Signal wäre es, wenn sich die bewährten deutschen Gesetze, insbedondere das Grundgesetz, den Religionen unterordnen würden! Machen Sie dann mal den religösen Fundamentalisten dieser Glaubensrichtungen klar, warum sie sich überhaupt noch an Gesetze halten müssen. Schon längst werden in Deutschland Konflikte per Fatwa an der deutschen Justiz vorbei geregelt. Diese Überlegung dürfte übriges der Grund sein, weshalb sich auch der Bund der Kriminalbeamten gegen eine Legalisierung der Beschneidung ausgesprochen hat. Außerdem möchte ich wissen, was das Wörtchen gerade im letzten Satz (mal wieder) bedeuten soll. Gerade in Deutschland? Ich weiß wohl um die schlimmen Verbrechen in der deutschen Geschichte. Ich sehe es aber nicht ein, daß uns diese Geschichte dazu verpflichten soll, bis in alle Ewigkeit auch die schlimmsten Fehler dieses Volkes kritiklos hinzunehmen. Mir persönlich ist es inzwischen egal, wenn auch die leiseste Kritik an einer Sache und sei sie auch noch so berechtigt, sofort mit Vorwürfen quittiert werden, man sei wahlweise ein Antisemit oder Rassist oder Nazi. Auch die üblen Holocaust-Vergleiche des Zentralrats der Juden, wie sie auch im Zusammenhang mit dem Beschneidungsurteil sofort wieder verlautbar wurden, überhöre ich einfach nur noch und das sollten sie auch tun. LH-S: In Deutschland werden religiös motivierte männliche Genitalbeschneidungen in der Regel unter klinischen Bedingungen von speziell ausgebildetem Personal durchgeführt... WW: Das stimmt nicht so ganz, Frau Leutheusser-Schnarrenberger. Und das speziell ausgebildete Personal ist beim jüdischen Volk der sogenannte Mohel. Der mag das Beschneiden zwar gelernt haben, ist in der Regel aber gerade kein Mediziner. LH-S: ...und führen dadurch zu vernachlässigbar wenigen gesundheitlichen Komplikationen. WW: Die Komplikationsrate liegt bei 2-10% wie sie hier nachlesen können, Frau Leutheusser-Schnarrenberger. In den USA gibt es jährlich bis zu 100 Todesfälle. Halten Sie das wirklich für vernachlässigbar? Die Beschneidung findet zumindest bei Säuglingen auch ohne jede Betäubung statt, da eine Betäubung bei Säuglingen wegen des hohen Risikos absolut unverantwortbar ist. Entgegen der Behauptung der Befürworter, wonach das Schmerzempfinden in dem Alter kaum ausgeprägt sei, müssen die Säuglinge empirisch belegt ganz erhebliche Schmerzen ertragen. Und es ist auch nicht nur der berühmte kleine Schnitt, sondern die Prozedur zieht sich bis zu einer halben Stunde, bei Komplikationen noch erheblich länger hin. Traumata sind nachgewiesen, ebenso die Tatsache, daß sich die beschnittenen Kinder zwar aufgrund es Alters nicht mehr bewußt an die Beschneidung erinnern, daß der ganze Vorgang aber mit entsprechenden negativen psychischen Auswirkungen im Unterbewußtsein schlummert. LH-S: Der Junge trägt, anders als beispielsweise bei der weiblichen Genitalverstümmelung, keine bleibenden Schäden davon. WW: Auch das ist schlicht und ergreifend gelogen, denn der Verlust der Vorhaut ist per se ja schon ein bleibender Schaden. Es ist ganz schlimm, daß Sie das anders sehen. Ebenso erfüllt die männliche Vorhaut von Natur aus bestimmte Aufgaben und ist keinesfalls ein nutzloses Stück Haut wie das von Befürwortern der Beschneidung oft herablässig behauptet wird. Die männliche Vorhaut ist Teil des Sexualorganes und entsprechend dicht mit Nervenzellen durchdrungen. Indem man diesen Teil des männlichen Geschlechtsorgans einfach abschneidet, verstümmelt man den Penis ebenso wie man weibliche Genitalien durch Wegschneiden von Teilen verstümmelt. Es bei Jungen anders zu nennen als bei Mädchen ist eine untragbare Verharmlosung der männlichen Beschneidung und außerdem eine Diskriminierung. Ebenso wie bei Mädchen ist die Prozedur unnötig, sehr schmerzhaft und beeinträchtigt für den Rest den Lebens die Sexualität der Betroffenen. LH-S: Im Gegenteil: Die Weltgesundheitsorganisation und die Gesundheitsbehörden in Staaten wie den USA sind, durch wissenschaftliche Studien, zu dem Schluss gekommen, dass eine männliche Zirkumzision positive gesundheitliche Auswirkungen hat, zum Beispiel bei der Verhinderung der Ansteckung mit dem HI-Virus. WW: Und das ist wirklich das dümmste Argument, das Sie hier bringen konnten, Frau Leutheusser-Schnarreberger. Erstens weil das Argument hier fehl am Platze ist, denn die Beschneidung wird aus religiösen Gründen und nicht aus hygienischen Gründen durchgeführt. Zweitens weil es schlichtweg nicht stimmt und die WHO die Beschneidung nur in bestimmten Ländern und auch nur bei erwachsenen Personen empfiehlt. Drittens, weil man die genannten positiven Auswirkungen in Form eines geringeren Ansteckungsrisikos wohl sehr viel besser und effektiver mit Kondomen erreicht. Oder wollen Sie den Deutschen ernsthaft die Beschneidung anstelle von Kondomen empfehlen? Viertens haben Säuglinge und Kleinkinder (nach meiner Erfahrung) eher wenig bis gar keinen Geschlechtsverkehr, so daß es wohl kaum einen Grund gibt, Säuglinge und Kleinkinder zur Prävention von Geschlechtskrankheiten zu beschneiden. Mit dem Argument haben Sie einfach den Unsinn der Befürworter nachgeplappert. Und auf dieser Wissens- und Erkenntisbasis wollen Sie ein Gesetz zur Legalisierung der Beschneidung vorlegen? LH-S: Deshalb hat sich eine breite Mehrheit im Deutschen Bundestag mit dem Beschluss vom 19. Juli (Drucksache 17/10331) für eine gesetzgeberische Klarstellung ausgesprochen, dass religiös motivierte Zirkumzision unter klinischen Bedingungen in Deutschland selbstverständlich gestattet sein muss. Mein Haus prüft nun mit der gebotenen Sorgfalt, welche Regelung zu dieser von allen gewünschten rechtlichen Klarstellung führt, ohne einem Missbrauch, zum Beispiel der weiblichen Genitalverstümmelung, Tür und Tor zu öffnen. Einen gesetzgeberischen Schnellschuss wird es dabei nicht geben. Mit freundlichen Grüßen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger WW: Mit freundlichen Grüßen. Winfried Wacker
4. Das neue Grundgesetz ab Januar 2013Achtung Sarkasmus! Wie auch immer. Die Bundesregierung und die Opposition sind sich jedenfalls einig und wann gab es das schon einmal? Das Herumschnibbeln am männlichen Geschlechtsteil muß - auf Teufel komm raus - legalisiert werden und jede Form der Beschneidung der weiblichen Genitalien muß weiterhin strafbar sein. Wie man das Grundrechtskonform hinkriegen will - keine Ahnung. Man sagt, wo ein Willi ähh.. Wille wär, da wär immer auch ein Weg. Sie werden es also zumindest versuchen. Und man darf auch davon ausgehen, daß sogar das BVerfG beide Augen zudrücken wird, falls das zu erwartende Gesetz einst dort geprüft werden muß, denn es kann nicht sein, was nicht sein darf. Wäre auch nicht das erste Mal, daß die Richter in den roten Roben ihre Grundsätze über Bord werfen. Könnte man die ersten Artikel des Grundgesetzes ändern, wäre es freilich etwas einfacher:
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